»Graswurzelbündnis "Die bessere Kita"«
Frage 5

Wann und wie werden Sie die mittelbare pädagogischen Tätigkeit, also alle Aufgaben der Fachkräfte, die nicht die direkte Arbeit mit den Kindern betrifft (wie Elterngespräche, Vor- und Nachbereitungen, Teamberatungen, Qualitätsentwicklung), in der Personalberechnung berücksichtigen?


Antwort von »BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN Sachsen« vom 24.07.2024:

In unserem Stufenplan bis 2035 zur Verbesserung der Fachkraft-Kind-Relation sollen in jedem Fall die Zeiten für mittelbare pädagogische Tätigkeiten erhöht werden (bis 4 h pro Fachkraft), außerdem sollen die Ausfallzeiten aufgrund Urlaub, Krankheit und Weiterbildung stärker berücksichtigt und die Praxisanleitung regelhaft angerechnet werden (siehe Frage 3). Die Entscheidung darüber, wann welcher Schritt möglich ist, sollte aus unserer Sicht in Abstimmung mit Kita-Fachverbänden, Trägern, Leitungs- und Fachkräften entschieden werden, zunächst für den Doppelhaushalt 2025/26. Der Umfang möglicher Qualitätsverbesserungen ist auch davon abhängig, wie groß die „demografische Rendite“ ausfällt. Wir setzen uns ferner dafür ein, dass auch künftig Bundesmittel (wie zuletzt aus dem Kita-Qualitätsgesetz) primär für eine Verbesserung der Personalsituation genutzt werden. Dabei ist der Hort, ggf. unter Nutzung von Landesmitteln, ebenso wie die Kindertagespflege stets gleichberechtigt zu berücksichtigen.

zurück



Impressum