Studien- und Prüfungsinhalte sollten die Anforderungen und Entwicklungen im jeweiligen Fachbereich nachvollziehen, um die Studierenden bestmöglich auf ihre spätere berufliche Tätigkeit vorzubereiten und die dafür notwendigen fachlichen Kenntnisse und Kompetenzen zu lehren und zu erlernen. Die Ausgestaltung der Studien- und Prüfungsordnungen obliegt den jeweiligen Fachbereichen an den Hochschulen und ist der politischen Einflussnahme entzogen.
Die im Sächsischen Ingenieurgesetz geregelten Mindestanforderungen sind im Austausch zwischen Praxis und Wissenschaft zu ermitteln und müssen sich an den aktuellen Anforderungen der Berufspraxis orientieren.
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