Eine Ausnahme für Biobetriebe ist für uns gut denkbar. Allerdings befindet sich das Düngegesetz nach der Ablehnung im Juli im Bundesrat erneut in einer komplexen fachlichen und politischen Diskussion. Für uns gilt dabei die Maßgabe, dass alle Regelungen bürokratiearm und zielführend im Sinne der von allen Seiten geforderten Verursachergerechtigkeit sein müssen. Nicht mehr Bürokratie als notwendig, aber auch nicht weniger. Welche Kompromisse und verursachergerechte Ausnahmen am Ende politisch mehrheitsfähig sind, ist derzeit offen.
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