»StuRaMed Leipzig – Fachschaftsrat Medizin«
Frage 2

Bewerten Sie die Einführung der Landarztquote zur Bekämpfung des Ärzt*innenmangels (in unterversorgten Regionen) als effektiv und wollen Sie diese weiter ausbauen?


Antwort von »BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN Sachsen« vom 18.07.2024:

»Neutral«, da es noch keine Absolventinnen und Absolventen gibt. Das Sächsische Landarztgesetz ist seit September 2021 in Kraft. Es gibt demnach bisher keine Absolvent:innen und keine praktischen Erfahrungen. Wir wissen von einzelnen Personen, die das nutzen und als positiv bewerten; inwiefern sich das flächendeckend so auswirkt, wie wir uns das erhofft haben bei der Einführung, wird sich zeigen. Eine Beurteilung der Steuerungswirkung und damit der Effektivität ist zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht möglich. Das Gesetz ist mit einer Evaluation verbunden, diese wird ab 2025 fortlaufend die Umsetzungsschritte, von den Bewerbungszahlen bis zur Entwicklung der Bedarfsgebiete, untersuchen und dem Sächsischen Landtag in 2033 einen Vorschlag über den weiteren Umgang mit dem Gesetz unterbreiten. Wir haben im Gesetzgebungsverfahren auch andere Vorstellungen zum Umgang und der Behebung des Ärzt:innenmangels (in unterversorgten Regionen und Fachdisziplinen) geäußert und befürworten eine Weiterentwicklung zu einem umfassenderen Ansatz zur Stärkung der Attraktivität des ländlichen Raumes, der Niederlassung und Fachdisziplinen, die von einem Mangel an Ärzt:innen bedroht sind. Die Menschen im ländlichen Raum erwarten, dass dieses Problem, was in Umfragen als ein zentrales angegeben wird, ernsthaft angegangen wird. Die Landarztquote ist ein Baustein dafür; darüber hinaus braucht es weitere Anstrengungen, die mit Bündnisgrünen in der Regierung auch weiterhin verfolgt werden.

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