»Verein Kitafachkräfte Sachsen/ Sachsen-Anhalt- Die Stimme aus der Praxis e.V.«
Frage 3

In den kommenden Jahren sollen Kindertageseinrichtungen aufgrund sinkender Geburten geschlossen werden. Wie stellt sich Ihre Partei die Unterstützung, für Gemeinden, Kommunen, kreisfreien Städten, Landkreise, etc., beim Halten des aktuellen Personals, aufgrund der sinkenden Geburtenrate, vor?


Antwort von »BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN Sachsen« vom 09.04.2024:

Das hoch qualifizierte Personal in den Einrichtungen ist unser größtes Pfund. Es wäre fatal, jetzt den Rotstift anzusetzen und weniger Erzieherinnen und Erzieher in den Kitas zu beschäftigen. Deshalb muss die sogenannte demografische Rendite, die aus sinkenden Kinderzahlen resultiert, als Chance genutzt und in ein pädagogisches Plus verwandelt werden. Wenn wir gute, inklusive Kitas wollen, dürfen wir bei der personellen Ausstattung nicht sparen. Bereits mit dem Doppelhaushalt 2023/24 ist es gelungen, die geplante Absenkung der Landesmittel für die Kindertagesbetreuung aufgrund sinkender Kinderzahlen abzuwenden und weitere Bundes- und Landesmittel für zusätzliches Personal bereitzustellen. Im Vergleich zum Regierungsentwurf haben wir den Mittelansatz für die Kindertagesbetreuung mit unserem Kita-Paket um 200 Mio. € erhöht. Neben der Verbesserung der Betreuungsrelation haben wir auch die Entlastung der Kommunen im Blick behalten. Ergebnis war die zweimalige Erhöhung des Landeszuschusses: um 218 € pro Kind und Jahr für die Personalreserve und um 200 € als Ausgleich für gestiegene Personal- und Sachkosten. Inzwischen liegt der Landeszuschuss bei 3.455 € pro Kind und Jahr – 2013 waren es noch 1.875 €. Die Kindertagesbetreuung ist eine weisungsfreie kommunale Pflichtaufgabe. Dabei tragen einige Kommunen fast zwei Drittel der Kita-Gesamtkosten, andere weniger als die Hälfte. Der Landesanteil an der Kita-Finanzierung ist, im Gegensatz zu kommunalem und Eltern-Anteil, in den vergangenen Jahren stetig gestiegen. 2002 betrug der Anteil des Landes an der Kita-Finanzierung 33,2 %, im Jahr 2020 waren es 38,7 %. Der Finanzierungsanteil der Kommunen lag 2002 bei 39,6 %, im Jahr 2020 bei 39,3 %. Wir BÜNDNISGRÜNE setzen uns für eine faire Lastenverteilung zwischen Land, Kommunen und Eltern bei der Kita-Finanzierung ein. Wir sind bereit, das Finanzierungssystem neu zu denken: Ein zwar erhöhter, aber in seiner absoluten Höhe fixer Landeszuschuss, eine prozentuale Kostenbeteiligung der Eltern innerhalb einer gesetzlich festgelegten Spanne und die Finanzierung aller „übrigen“ Kosten durch die Kommunen – hier braucht es eine neue Systematik und eine neue Balance. Dabei sind auch eine Vergleichbarkeit und Deckelung der Elternbeiträge sowie einheitliche Ermäßigungs- und Befreiungstatbestände in den Blick zu nehmen. All dies sollte Teil eines neuen Kitagesetzes werden. Kurzfristig erachten wir eine weitere Anpassung der Personalschlüssel im Kitagesetz als notwendig, um die Kommunen beim Halten des aktuell vorhandenen Personals zu unterstützen. Eine entsprechende Erhöhung des Landeszuschusses ist aber erst mit Verabschiedung des Doppelhaushalts 2025/26 realistisch. Als kurzfristige Lösung käme daher etwa der Dresdner Weg in Frage, bei dem das „überzählige“ Personal in Kitas eingesetzt wird, die viele Kinder in herausfordernder Lebenslage betreuen – eingebettet in das Dresdner Handlungsprogramm „Aufwachsen in sozialer Verantwortung“. Der Einbruch bei den Geburtenzahlen und die so drastisch sinkenden Kinderzahlen in den Betreuungseinrichtungen kam vielerorts überraschend. Umso wichtiger ist, dass sich bei der notwendigen Nachsteuerung die örtlichen Träger der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe ebenso wie das Land finanziell engagieren, um zumindest den Status quo bei der Personalausstattung zu halten.

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