»Ingenieurkammer Sachsen«
Frage 8

In Deutschland muss ein Beratender Ingenieur seine Unabhängigkeit von gewerblichen Interessen sowie fachliche Expertise vor einem unabhängigen Gremium nachweisen. Wir fordern die Einführung des Beratenden Ingenieurs als Prüfkriterium bei Vergabeleistungen der öffentlichen Hand.


Antwort von »BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN Sachsen« vom 09.08.2024:

Die fachliche Anforderung an öffentliche Vergabestellen ist hoch, ebenso die finanzielle Verantwortung, die die Vergabestellen tragen. Die Berücksichtigung von Beratenden Ingenieuren bei der Vergabe öffentlicher Leistungen ist in vielen Fällen daher angemessen. Die Fallauswahl obliegt jedoch der fachlichen Einschätzung der Vergabestelle. Eine pauschale und umfassende gesetzliche Festlegung der Fallauswahl ist hingegen nicht sachdienlich. Um den Qualitätsansprüchen der öffentlichen Hand gerecht zu werden, gilt es, flankierend die Verwaltung zu entlasten und die fachliche Schulung zu gewährleisten. Wir verstärken daher als BÜNDNISGRÜNE die Beratungsangebote und Schulungen für Vergabestellen. Zudem setzen wir uns für einen verstärkten Erfahrungsaustausch, praxisdienliche Leitfäden und die stärkere Kooperation von Auftraggebern bei der Auftragsvergabe ein. Es ist in dieser Legislaturperiode nicht gelungen, das sächsische Vergabegesetz zu modernisieren. In der kommenden Legislaturperiode wird das sicher erneut Thema werden. Wir empfehlen, dass sich die Ingenieurkammer dort (wieder) einbringt.

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