»Sächsischer Landesverband der Kita-und Schulfördervereine (SLSFV) e.V.«
Frage 9

Ein Thema, welches durch Lehrermangel, Digitalisierung und nicht zuletzt COVID-19 stark in den Hintergrund gedrängt wurde: Wie ist Ihre Position in Bezug auf Inklusion in Kita- und Schule?


Antwort von »BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN Sachsen« vom 24.07.2024:

Wir BÜNDNISGRÜNE wollen, dass alle Menschen zusammen leben und lernen können, unabhängig von Herkunft, Familiensprache, einer Behinderung oder anderen individuellen Merkmalen. Unser Ziel ist es, allen beste Bildungschancen zu bieten und inklusives Lernen zu ermöglichen. Eine Grundvoraussetzung ist dabei die umfassende Barrierefreiheit. Es ist notwendig, die Finanzierung für barrierefreien Neubau und Sanierung von Kitas und Schulen zu erhöhen. Ebenso müssen die personellen und materiellen Ressourcen für Inklusion angepasst werden. Wir wollen inklusionsbezogene und diagnostische Kompetenzen verstärkt in der Ausbildung pädagogischer Fachkräfte integrieren. Die bestehende Kita-Integrationsverordnung soll evaluiert und novelliert werden. Im schulischen Bereich sollen die eingerichteten Kooperationsverbünde verstetigt und weiterentwickelt werden, um wohnortnah in allen Förderschwerpunkten eine inklusive Beschulung abzusichern. Wir sehen Inklusion als eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe und damit auch als Aufgabe für alle Schulen und Schularten gleichermaßen. Deshalb wollen wir auch Gymnasien für den lernzieldifferenten Unterricht öffnen. Lehrkräfte sollen umfassend zum Thema Inklusion aus-, fort- und weitergebildet werden. Wir wollen ein inklusionspädagogisches Modul in allen Lehramtsstudiengängen verankern und entsprechende verpflichtende Fortbildungen für Bestandslehrkräfte vorhalten. Erfolgreichen Absolvent*innen der Schulen in den Förderschwerpunkten Lernen und geistige Entwicklung soll der Hauptschulabschluss zuerkannt werden. Ein wichtiger Schritt hin zu einem inklusiven Schulsystem war die Abschaffung der Förderschulpflicht im Zuge der Schulgesetznovelle 2017. Mit der neuerlichen Schulgesetzänderung 2022 haben wir ein Letztentscheidungsrecht der Schulaufsicht verankert, das dann greift, wenn innerhalb eines Kooperationsverbundes keine Einigung über den Ort der inklusiven Beschulung erzielt wird. Dadurch soll verhindert werden, dass Familien von Schule zu Schule geschickt werden und das Kind am Ende ohne Schulplatz dasteht, weil sich niemand in der Lage sieht, es aufzunehmen. Um an den Schulen umfassende (mehrdimensionale) Barrierefreiheit herzustellen, wollen wir verstärkt auch in inklusive Lehr- und Lernmaterialien, Bildungsmedien und -technologien investieren. Außerdem setzen wir uns dafür ein, dass inklusiv arbeitende Schulen pauschale Zuweisungen erhalten, die sie nach Bedarf vor Ort in zusätzliche räumliche oder personelle Kapazitäten investieren können, in Ergänzung zu Gewichtungsfaktoren bei der Klassenbildung und Integrationsstunden.

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