Wir wollen die zeitgemäße Überarbeitung des Inklusions- und Teilhabegesetz. Es muss in allen Politikfeldern und -vorhaben mitgedacht werden. Weiterbildungen in den Bereichen Vielfalt, Inklusion, Barrierefreiheit und Ableismus müssen für alle Beschäftigten in der Verwaltung zur Verfügung stehen und bestenfalls verpflichtend sein. Die Verpflichtung zur Schaffung der Barrierefreiheit von Websites und Anträgen im öffentlichen digitalen Bereich soll ebenso umfassend umgesetzt werden, wie die Barrierefreiheit in öffentlichen Gebäuden. Kommunalverwaltungen müssen Anreize erhalten, inklusiver zu werden. Die Einrichtung von Beiräten und Selbstvertretungen in allen Landkreisen und Kommunen sowie die Ernennung von hauptamtlichen Beauftragten soll gefördert werden. Wir brauchen ein umfassendes Umdenken in der Planung und beim Bau von Wohnraum. Barrierefreiheit muss immer von Anfang an mitgedacht werden und in der Sächsischen Bauordnung stärker verankert werden.
Um gleiche Chancen und Lebensbedingungen für Menschen mit Behinderungen in allen sächsischen Landkreisen und kreisfreien Städten zu gewährleisten, wollen wir darauf hinwirken, dass Barrierefreiheit auch auf kommunaler Ebene umgesetzt wird. Wir setzen auf eine enge Zusammenarbeit mit der kommunalen Ebene und unterstützen diese bei der Umsetzung, um Barrierefreiheit und Inklusion in allen Lebensbereichen zu verwirklichen. Mit den Programmen „Lieblingsplätze für alle“ und „Sachsen barrierefrei“ haben wir im Freistaat bereits zwei sehr gut nachgefragte Programme, die in Zukunft noch besser finanziell ausgestattet sowie miteinander verzahnt werden müssen. Die Beantragung der Mittel sollte zudem so einfach wie möglich sein, um mehr Kommunen für Umbauten zu gewinnen.
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