Ein multiprofessionelles Team an Schule ist notwendig – zur Entlastung der Lehrkräfte und für einen ganzheitlichen Blick auf die/den einzelne*n Schüler*in. Dafür müssen die notwendigen finanziellen Mittel im Haushalt bereitgestellt werden.
Als Grundlage bedarf es einer transparenten Lehrkräftebedarfsanalyse, die regelmäßig auf Basis aktueller Entwicklungen fortgeschrieben und veröffentlicht wird. Wir BÜNDNISGRÜNE setzen alles daran, die erforderlichen Einstellungen von Lehrer*innen umzusetzen. Neben den grundständig ausgebildeten Lehrkräften brauchen wir den Seiteneinstieg in den Schuldienst auf hohem qualitativen Niveau – für die individuelle Professionalisierung ebenso wie für die Qualitätssicherung des Unterrichts. Ferner braucht es Schulleitungsteams aus pädagogischen und betriebswirtschaftlichen Fachkräften.
Zu multiprofessionellen Teams gehören neben Lehrkräften und Schulleiter*innen auch pädagogische Fachkräfte im Unterricht, Schulassistent*innen inkl. Sprach- und Integrationsmittler*innen, Schulverwaltungsassistent*innen, IT-Fachkräfte, Praxisberater*innen, Berufseinstiegsbegleiter*innen, Inklusionsassistent*innen, Schulbegleiter*innen, Erzieher*innen, Schulpsycholog*innen und Schulsozialarbeiter*innen, aber auch FSJler*innen, Fellows, Coaches und weitere Professionen. Um multiprofessionelle Teams an Schulen zu etablieren, braucht es ein gemeinsames Bildungsverständnis sowie klare Verantwortlichkeiten und Zeitfenster für Absprachen im Team. Wir begrüßen, dass das Kultusministerium hierzu eine Handreichung erarbeiten wird. Die Finanzierung muss vorrangig, aber nicht ausschließlich über den Landeshaushalt abgesichert werden: Für Schulassistent*innen und Schulpsycholog*innen wollen wir im Haushalt des Freistaates eigene Stellen schaffen und sie nicht länger auf nicht besetzten Stellen für Lehrkräfte führen.
Im Strategiepapier zum „Bildungsland Sachsen 2030“ ist zur Stärkung der Eigenverantwortung der Schulen die Etablierung eines Globalbudgets vorgesehen, das Lernbudget, Qualitätsbudget und die Mittel aus der Kapitalisierung nicht besetzter Lehrkräftestellen bündelt. Diese Gelder sind ebenfalls Landesmittel, die für externes Personal (Honorarverträge) nutzbar sind. Aus Landesmitteln wird außerdem aktuell an etwa einem Drittel der sächsischen Schulen Schulsozialarbeit finanziert. Dabei ist und bleibt Schulsozialarbeit grundsätzlich eine Leistung der Jugendhilfe und damit eine kommunale Pflichtaufgabe. Dem Konsens folgend, dass Schulen nicht nur Lern-, sondern Lebensorte sind, werden wir uns dafür einsetzen, dass das Land die Kommunen auch künftig umfangreich unterstützt. Im kommenden Doppelhaushalt muss der Gesamtetat für die Schulsozialarbeit deutlich erhöht werden, damit es in den kreisfreien Städten und Landkreisen nicht zu einem Abbau von Angeboten kommt. Im Bund setzen wir uns für einen DigitalPakt 2.0 ein, der auch die IT-Administration adressiert. Weiteres Personal an Schulen wird u.a. von der Bundesagentur für Arbeit oder von freien Trägern (ko)finanziert. An den Startchancen-Schulen wird in den kommenden zehn Jahren Bundesgeld bereitstehen, das u.a. zur Stärkung multiprofessioneller Teams genutzt werden kann.
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