Wir setzen uns dafür ein, dass in der nächsten Legislatur ein Landesantidiskriminierungsgesetz verabschiedet wird. Deshalb haben wir in dieser Legislatur die Durchführung von Studien unterstützt, die Diskriminierungserfahrungen in Sachsen sichtbar machen. Außerdem hat das Staatsministerium der Justiz für Demokratie, Europa und Gleichstellung (SMJusDEG) ein »Interdisziplinäre Gutachten zur Verbesserung des Diskriminierungsschutzes entlang der Merkmale des AGG in Hinblick auf landesgesetzliche Zuständigkeiten in Sachsen« in Auftrag gegeben. Dies sind gute Grundlagen für die Erarbeitung eines Sächsischen Landesantidiskriminierungsgesetzes in der nächsten Legislatur. Außerdem wollen wir die Erfahrungen des Berliner LADGs und aus der Evaluation des AGG für die Erarbeitung nutzen.
Inhaltliche Eckpunkte: Wichtig ist uns, dass der Gesetzesentwurf unter Einbeziehung von Selbstvertretungsorganisationen und Antidiskriminierungsberatungsstellen erarbeitet wird, um mögliche Lücken im Diskriminierungsschutz frühzeitig zu erkennen und diese schließen zu können. Neben einzelnen Diskriminierungsmerkmalen braucht das Gesetz auch einen Fokus intersektionale Diskriminierung. Es soll außerdem, nach dem Vorbild Berlin, eine Beweiserleichterung zugunsten von Diskriminierungsbetroffenen eingeführt werden. Außerdem wollen wir die Beteiligungsrechte von Betroffenenverbänden in Verfahren stärken. Klar ist auch, dass Beschwerden oder eine Inanspruchnachme von Rechtsschutz keinerlei negative Folgen für Betroffene haben darf. Durch überregionale Beschwerdeverfahren in Behörden wollen wir umfassenderen Schutz vor Diskriminierung gewährleisten.
Im Verwaltungsbereich wollen wir außerdem die Kompetenzentwicklung der Mitarbeitenden im Bereich Vielfalt, Diversity und Diskriminierungsschutz festschreiben.
Klar für uns ist auch, dass wir die umfassende Antidiskriminierungsarbeit im Sport sowie die Stärkung des Beauftragten für Antdiskriminierung an den Hochschulen aufnehmen wollen.
Wir setzen uns außerdem dafür ein, dass das Gesetz sowohl für das Land als auch die Kommunen gilt.
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