Im Leitfaden zur Einrichtung von Gemeinschaftsschulen ist festgehalten, dass es zwar einer grundständigen Lehramtsausbildung bedarf, um als Schulleitung oder stellvertretende Schulleitung eingesetzt zu werden, es aber keine Vorgaben zu einer Lehrbefähigung für ein bestimmtes Lehramt gibt. Das gilt es in der Praxis auch anzuwenden. Aus unserer Sicht braucht es für die Leitung einer Gemeinschaftsschule entsprechend der in der Schule vorhandenen Schulstufen nach Möglichkeit Team-Schulleitungen mit unterschiedlichen Lehramtsausbildungen. Bei Umwandlung einer bestehenden Gemeinschaftsschule soll die bisherige Schulleitung vorrangig bei der Neubesetzung der Stelle(n) berücksichtigt werden, um das Engagement für eine Schule des längeren gemeinsamen Lernens nicht noch zu bestrafen und damit eine unnötige Hürde für die Einrichtung einer neuen Gemeinschaftsschule aufzubauen. Ferner unterstützen wir an allen Schularten und unabhängig von der Trägerschaft einer Schule den Aufbau von Team-Schulleitungen aus pädagogischen und betriebswirtschaftlichen Fachkräften sowie den Einsatz von Schulverwaltungsassistent*innen.
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