»Sächsischer Lehrerverband im VBE«
Frage 5

Wie steht Ihre Partei zu ausgleichenden Maßnahmen für tarifbeschäftigte Lehrkräfte wie der Erhöhung von EG-14-Stellen, dem Ausbau von Zulagen und der Übernahme der Beiträge zur Altersversorgung (VBL), um eine spürbare finanzielle Annäherung an den Beamtenbereich zu erwirken?


Antwort von »BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN Sachsen« vom 26.03.2024:

Ein attraktiver öffentlicher Dienst ist das beste Mittel gegen Personalmangel und Nachwuchssorgen. Das gilt selbstverständlich auch für Lehrkräfte, unabhängig davon, ob sie als Angestellte oder als Beamtinnen bzw. Beamte im sächsischen Schuldienst tätig sind. Mit dem Handlungsprogramm „Nachhaltige Sicherung der Bildungsqualität im Freistaat Sachsen“ von 2018 wurden einige Verbesserungen erreicht: So werden seither Grundschullehrkräfte in der A 13/E 13 eingeordnet bzw. eingruppiert, wie wir BÜNDNISGRÜNE es lange gefordert hatten. Ebenso haben wir die längst überfällige Anerkennung von Abschlüssen nach dem Recht der ehemaligen DDR ausdrücklich begrüßt. In der Diskussion um die Verbeamtung haben wir stets auf einen Ausgleich für nicht (mehr) verbeamtungsfähige Lehrerinnen und Lehrer gedrängt. Das Ergebnis – die Schaffung eines Beförderungsamtes E 13 plus Zulage – war aus unserer Sicht ein tragbarer Kompromiss, wenngleich die Zulage recht schmal ausfällt und rechtlich auf wackeligen Füßen steht (da sie nur für Tarifbeschäftigte Anwendung findet). Eine Übernahme der VBL-Beiträge durch den Freistaat erachten wir unverändert als mögliche Alternative, um eine finanzielle Annäherung der Gehälter der angestellten Lehrkräfte an die Bezüge der Beamtinnen und Beamten zu erzielen – unabhängig von der Entgeltgruppe. Hier unterstützen wir weitere Gespräche zwischen dem Lehrerhauptpersonalrat mit Kultus- und Finanzministerium. Eine generelle Höhergruppierung in die Entgeltgruppe 14 sollte aus unserer Sicht nicht der Weg sein, einen Nachteilsausgleich zur Verbeamtung zu erwirken, denn in erster Linie sind dies Funktionsstellen für Lehrkräfte mit besonderen Aufgaben. Insgesamt ist uns bei allen Änderungen am Besoldungs- und Entgeltgefüge der Lehrkräfte wichtig, dass die Übernahme von Verantwortung, etwa für Schulleitungen und deren Stellvertretung, honoriert wird und das Abstandsgebot gewahrt bleibt. Ein solches System muss gerecht, d. h. auch leistungsgerecht, und in sich stimmig sein. Mit dem Handlungsprogramm wurden Ungerechtigkeiten beseitigt, an anderer Stelle aber auch neue geschaffen. Das gilt umso mehr mit Blick auf das Gefüge des gesamten öffentlichen Dienstes, das wir bei der Diskussion um eine gute und faire Bezahlung der Lehrkräfte nicht vergessen dürfen.

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