Ja, werden wir. Wie bereits in dieser Legislatur hat die vorbehaltlose Umsetzung der Istanbul-Konvention im Freistaat Sachsen für uns höchste Priorität. Für uns ist klar, der Schutz vor Gewalt ist staatliche Verpflichtung. Deshalb haben wir uns erfolgreich dafür eingesetzt, die finanziellen Mittel in dieser Legislaturperiode zu verdreifachen und den Landesaktionsplan Istanbul-Konvention zu novellieren. Nunmehr ist die Landesverwaltung ressortübergreifend verpflichtet, in den kommenden Jahren maßgebliche Schritte zur nachhaltigen Verbesserung der Situation von gewaltbetroffenen Frauen und Mädchen zu unternehmen und sie künftig vor Gewalt besser zu schützen. Die konsequente Umsetzung dieser Maßnahmen zur Verbesserung des Schutzes von Betroffenen braucht natürlich entsprechende finanzielle Untersetzung in den nächsten Doppelhaushalten, für die wir BÜNDNISGRÜNE uns weiterhin einsetzen werden.
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