Unter Berücksichtigung der ökologischen Anforderungen an die Wasserkraft und der dadurch bedingten Einschränkungen der wirtschaftlichen Nutzung muss die Erschließung des Wasserkraftpotenzials in Sachsen als weitestgehend abgeschlossen bewertet werden. Für Sachsen wird mithin bereits seit längerem davon ausgegangen, dass ein Zuwachspotenzial der Wasserkraftnutzung in erster Linie in der Erhöhung der technischen Effizienz bestehender Anlagen vorhanden ist. Die Reaktivierung bestehender, nicht mehr in Betrieb befindlicher Anlagenstandorte und der Neubau von Flusskraftwerken mit einer elektrischen Nennleistung von mindestens 100 Kilowatt an bestehenden Querbauwerken, die bisher nicht für die Energieerzeugung aus Wasserkraft genutzt wurden und für die Fischwanderungen nicht passierbar waren, könnten im Ergebnis von Einzelfallprüfungen ein weiteres geringes Zuwachspotenzial für die Wasserkraftnutzung erbringen. Dies gilt dementsprechend auch für die Wasservorhaltungspotentiale von Wasserkraftwerken. Das entsprechend geringe Ausbau- beziehungsweise Steigerungspotenzial der Wasserkraft insgesamt ist im Energie- und Klimaprogramm 2021 (EKP 2021) durch das Mengenziel von 250 Gigawattstunden (Basis 2019 208 Gigawattstunden pro Jahr) abgebildet.
zurück