Als BÜNDNISGRÜNE in Sachsen setzen wir uns für die Weiterentwicklung der ressortübergreifenden Antidiskriminierungsarbeit der Landesregierung ein. Unsere Pläne für die kommende Legislaturperiode umfassen mehrere zentrale Punkte:
1. Weiterer Ausbau der Geschäftsstelle Antidiskriminierung: Diese Stelle war ein wichtiger Schritt für den Diskriminierungsschutz in Sachsen. Wir werden ihre Infrastruktur weiter stärken und zusätzliche finanzielle Mittel bereitstellen. Besonders im ländlichen Raum wollen wir die Angebote und Beratungsstellen verbessern, um flächendeckend Unterstützung zu gewährleisten.
2. Einführung überregionaler Beschwerdeverfahren: Es ist unser Ziel, dass Betroffene die Möglichkeit haben, überregional gegen Rassismuserfahrungen und Diskriminierungen in Behörden und anderen Institutionen vorzugehen. Dies wird die Handlungsfähigkeit und den Schutz der Betroffenen erheblich verbessern.
3. Stärkung des Lenkungsausschusses zur Bekämpfung von Diskriminierung: Dieser Ausschuss dient der Abstimmung und Weiterentwicklung zwischen zivilgesellschaftlichen Organisationen und der sächsischen Antidiskriminierungspolitik. Er bleibt ein zentraler Bestandteil unserer Strategie und wird weiterhin gefördert und gestärkt.
4. Verstärkung präventiver Maßnahmen: Um Diskriminierung in allen gesellschaftlichen Bereichen entgegenzuwirken, werden wir die Sensibilisierungsmaßnahmen intensivieren. Besonders die Anti-Ableismusarbeit soll in allen Förderrichtlinien zu Demokratie, Toleranz und Bildungsarbeit fest verankert werden. Dazu gehören verpflichtende Weiterbildungen in Vielfalt, Inklusion, Barrierefreiheit und Ableismus für alle Beschäftigten in der Verwaltung.
5. Aktualisierung der Antidiskriminierungsstrategie: Wir werden die bestehende „Strategie zum Schutz vor Diskriminierung und zur Förderung von Vielfalt im Freistaat Sachsen“ aktualisieren und weiterentwickeln. Hierzu werden die Erkenntnisse aus einem 2023 in Auftrag gegebenen Gutachten genutzt, das Vorschläge zur Verbesserung des Diskriminierungsschutzes und zur Förderung der Diversität in der Verwaltung macht.
6. Einrichtung einer Ombudsstelle: Das Gutachten schlägt die Einrichtung einer Ombudsstelle vor, die als Anlaufstelle für Diskriminierungsfälle dienen soll. Diese Stelle wird dazu beitragen, den rechtlichen Diskriminierungsschutz zu stärken und den Betroffenen einen direkten Zugang zu Unterstützung und Beratung zu bieten.
Diese Maßnahmen sollen dazu beitragen, die Lücken im Diskriminierungsschutz zu schließen und die Antidiskriminierungsarbeit in Sachsen nachhaltig zu verbessern. Wir BÜNDNISGRÜNE stehen für eine inklusive und gerechte Gesellschaft, in der jeder Mensch frei von Diskriminierung leben kann.
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