Nein, wir planen ein solches pauschales Verbot für Sachsen nicht, da in Abwägung zwischen dem Neutralitätsgebot und der grundrechtlich geschützten Religionsausübungsfreiheit unseres Erachtens nach nicht durch Gesetz eine pauschale Entscheidung getroffen werden kann. Eine Einzelfallentscheidung ist bereits nach derzeit geltendem Recht möglich und trägt unseres Erachtens den widerstreitenden Belangen damit ausreichend Rechnung.
zurück