Bestehende Bedarfe müssen bekannt und angemeldet sein und können anschließend im Rahmen der Haushaltsaufstellung berücksichtigt werden. Wir ermutigen die jeweiligen Interessensvertretungen, sich vor den Haushaltsberatungen an das Ministerium und an die Abgeordneten zu wenden, um zu zeigen, dass es hier ein Thema gibt.
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