In Sachsen existiert seit dem 01.06.2019 eine sächsische Wolfsmanagementverordnung, die eine Vielzahl von Maßnahmen umfasst, welche darauf abzielen, ein friedliches Zusammenleben von Menschen und Wolf zu ermöglichen. Dazu gehören Aufklärungskampagnen für die Bevölkerung über das Verhalten von Wölfen, die Beratung und die Rissbegutachtung durch die Fachstelle Wolf für Tierhalter*innen, die Befassung mit Entscheidungen zu Entnahme und Vergrämung sowie die Überwachung und Dokumentation der Wolfsbestände durch das LUPUS Institut.
Dennoch ist die Präsenz von Wölfen in der Nähe von Siedlungen und landwirtschaftlichen Flächen nicht unproblematisch. Insbesondere Landwirte beklagen Schäden an ihren Nutztieren durch Wolfsangriffe, was zu Spannungen und Konflikten führt. Einige fordern daher eine stärkere Regulierung der Wolfspopulation, einschließlich des Abschusses einzelner Tiere bzw. der konkreten Regelung des Bestandes über Abschusszahlen. Die Schaf- und Ziegenhalter*innen sind hierbei stärker durch den Wolf betroffen als die Tierhalter*innen andere Tierarten. Wir BÜNDNISGRÜNE werden die Weidetierhaltung weiter fördern, denn sie sorgt für die Offenhaltung der Kulturlandschaft und Bewahrung seltener Arten. Für diese sind, neben den Gatterwildhalter*innen, umfangreiche staatliche Ausgleichsmaßnahmen vorgesehen, die über die Präventionsförderung zu 100%, über die Richtlinie Schafe und Ziegen, über den erhöhten Fördersatz in der Förderrichtlinie Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (GL 4a) sowie über die Rissentschädigung beschieden werden können. Dabei werden durch Wolfsrisse entstandene Schäden, bei nachweislich vorgenommenen Präventionsmaßnahmen der Weidetierhalter, zeitnah vollständig ausgeglichen.
In jüngster Zeit wurden vonseiten der Bundesregierung neue Entscheidungen bezüglich des Wolfmanagements getroffen. Mit der Gesetzesänderung soll der Abschuss von „problematischen“ Wölfen für die Bundesländer erleichtert werden. Wölfe, die Schutzzäune überwunden und Nutztiere gerissen haben, sollen künftig schneller als bisher getötet werden dürfen. Darauf verständigten sich die Umweltminister von Bund und Ländern Ende 2023. Die Länder haben diese Regelungen umzusetzen.
Trotz der Erleichterung bei der Bejagung gilt für uns BÜNDNISGRÜNE: Herdenschutz ist der wirksamste Weg zur Vermeidung von Rissen. Möglichst viele Wölfe müssen möglichst früh lernen, dass die Annäherung an Weidetiere bestraft wird. Die wenigen Wölfe, die sich dann trotzdem an Weidetieren vergreifen, müssen zügig entnommen werden. Nur die Kombination aus ernsthaftem Herdenschutz und der schnellen Entnahme von identifizierten Problemwölfen ist der Schlüssel für eine Koexistenz von Weidetierhaltung und Wölfen. Einfach nur den Schutzstatus des Wolfes zu senken, trägt nicht zu mehr Schutz der Weidetiere bei. Unser Ziel ist die Sicherheit der Weidetiere und die Sicherung der Existenz der Tierhaltenden, nicht die Befriedigung von Stimmungen.
Die Einführung von Mufflons in Sachsen diente vor allem jagdlichen Zwecken. Diese bringt Herausforderungen im Naturschutz mit sich. Sie werden, als Fremdlinge in ihrem nicht angestammten Lebensraum, als potenzielle Störer für das ökologische Gleichgewicht gesehen. Im Forst werden sie als Schädlinge gewertet, da sie junge Bäume beschädigen, was zu ökologischen und wirtschaftlichen Schäden führt.
Eine interessante Dynamik ergibt sich aus der Beziehung zwischen Mufflons und Wölfen. Während Mufflons traditionell keine natürlichen Feinde in Sachsen hatten, sind sie seit der Rückkehr der Wölfe gefährdet.
Auf der einen Seite gibt es die Einschätzung, dass Wölfe das Gleichgewicht in der Natur wiederherstellen, d.h. vor allem die kranken und schwachen Tieren jagen. Auf der anderen Seite steht die Befürchtung, dass die Mufflonpopulation durch die Jagd der Wölfe zu stark dezimiert wird. Letzlich gibt es aus BÜNDNISGRÜNER Sicht aber wenig Möglichkeiten, in diese natürliche Entwicklung einzugreifen.
zurück