»Stifterverband für die Deutsche Wissenschaft e.V.«
Frage 6

Wie beurteilen Sie die Funktion und Zuständigkeit der Zentren für Lehrerbildung? Welche institutionellen und personellen Strukturen sind geplant, um deren Funktionsfähigkeit zu erhöhen?


Antwort von »BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN Sachsen« vom 17.07.2024:

Mit der Hochschulgesetznovelle 2023 haben wir die Zentren für Lehrerbildung und Bildungsforschung und ihr Aufgabenspektrum grundlegend gesetzlich definiert. Die Aufgaben sind vielfältig und umfassen die Beratung und Praktikumsorganisation für die Studierenden, Lehr- und Forschungstätigkeit, wie auch wissenschaftliche Veranstaltungen. Das Ziel ist die umfassende Gestaltung und Koordinierung einer qualitativ hochwertigen Lehrkräftebildung in der universitären Ausbildung, den Praxisphasen und in der Weiterbildung. Die Zentren arbeiten dafür mit den Ausbildungsschulen und dem Landesamt für Schule und Bildung (LaSuB) zusammen, um ihren umfassenden und kompetenzorientierten Auftrag zur Lehrkräftebildung umzusetzen. Die Zentren sind daher als zentrale interdisziplinäre und fakultätsübergreifende Einrichtungen im Gesetz definiert und an ihren jeweiligen Hochschulstandorten eingerichtet, was die Wesentlichkeit ihrer Aufgabenerfüllung unterstreicht. Die institutionelle Struktur der Zentren für Lehrerbildung soll in der jeweiligen Grundordnung der Hochschule konkretisiert werden und ist damit der Diskussion und dem Beschluss der Hochschulgremien vorbehalten, da die Organisationsbedarfe unterschiedlich sein können. Uns BÜNDNISGRÜNEN ist bewusst, dass das Thema Lehrkräftemangel eines der am häufigsten in Wahlumfragen benannten Probleme ist. Mit uns BÜNDNISGRÜNEN in der Regierung ist sichergestellt, dass wir bei der Lehrkräftebildung (in allen Phasen) den ländlichen Raum besonders im Blick haben. Es ist wichtig, Lehrkräfte dort auszubilden, wo sie besonders dringend gebraucht werden. Der Klebeeffekt ist mehr als ein frommer Wunsch - er wirkt!

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