Die Jugendarbeit stellt gemäß § 11 SGB VIII originäre Aufgabe der Kommunen im Rahmen ihrer kommunalen Selbstverwaltung dar und wird von Landesseite durch Fördermittel unterstützt (siehe Antwort auf Frage 1.1)
Ein erster wichtiger Schritt besteht darin, sicherzustellen, dass die vorhandenen Fördermittel, insbesondere aus der FRL Jugendpauschale, vollständig von den Kommunen in Anspruch genommen werden und effektiv für die Jugendarbeit eingesetzt werden.
Unser Fokus liegt darauf die Jugendpauschale weiterzuentwickeln, um die Leistungen der Jugendarbeit zu sichern und jedem Kind und Jugendlichen erreichbare Angebote zu bieten (siehe Antwort auf Frage 1.1.).
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