»VEE Sachsen e.V.«
Frage 1

Soll Klimaschutz als Sächsisches Verfassungsziel aufgenommen werden? Befürworten Sie ein Sächsisches Klimaschutzgesetz mit konkreten EE-Ausbau- und Dekarbonisierungspfaden in allen Sektoren? Wann sollte der Kohleausstieg erfolgen?


Antwort von »BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN Sachsen« vom 08.07.2024:

Wir BÜNDNISGRÜNEN haben uns für eine Aufnahme von Klimaschutz als Verfassungsziel eingesetzt: diese Verhandlungen zur Änderung der Sächsischen Verfassung sind letztlich an der CDU gescheitert. Wir werden dieses Ziel daher auch bei einer möglichen erneuten Verfassungsänderung verfolgen. Mit dem Energie- und Klimaprogramm (EKP) hat Sachsen den Weg zur Klimaneutralität eingeschlagen. Mit einem Klimaschutzgesetz wollen wir diesen Weg fortsetzen und zu einer noch stärkeren Verbindlichkeit mit sektorenscharfen Dekarbonisierungspfaden und Mechanismen für konkrete Maßnahmen zur Einhaltung der Minderungsziele kommen. Der Kohleausstieg muss und wird deutlich vor 2038 kommen. Kohle wird aufgrund steigender Kohle- und CO2-Emissionspreise schon deutlich vor 2038 nicht mehr wettbewerbsfähig sein. Daher wollen wir jetzt die Rahmenbedingungen für einen frühestmöglichen Ausstieg aus der Kohle schaffen. Mit dem gezielten Einsatz von Strukturstärkungsmitteln und dem massiven Ausbau erneuerbarer Energien stellen wir die Weichen, damit Sachsen Energieland bleib - wirtschaftlich stark und mit versorgungssicherer und bezahlbarer Energie.

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