»DBSH Sachsen e.V.«
Frage 3

Für die Soziale Arbeit ist eine Vertrauensbeziehung zu den Adressat*innen unerlässlich. Welche Position vertreten Sie bzgl. der Einbindung von Fachkräften Sozialer Arbeit mit staatlicher Anerkennung in die geschützten Berufsgruppen des § 53 Abs. 1 StPO und wie wollen Sie diese umsetzen?


Antwort von »BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN Sachsen« vom 12.08.2024:

Ja, wir vertreten die Auffassung, dass Fachkräfte der Sozialen Arbeit mit staatlicher Anerkennung auf Bundesebene in die geschützten Berufsgruppen des § 53 Abs. 1 StPO aufgenommen werden sollten. Das besondere Vertrauensverhältnis, das Klient*innen und Fachkräfte der Sozialen Arbeit haben, muss geschützt werden. Deshalb haben wir im Koalitionsvertrag 2019-2024 (S. 107) eine Bundesratsinitiative hierzu vereinbart und einen entsprechenden Antrag erarbeitet. Das Anliegen ist uns sehr wichtig und wir werden weiterhin aktiv daran arbeiten, dass Fachkräfte der Sozialen Arbeit den notwendigen rechtlichen Schutz erhalten.

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