»Sächsischer Volkshochschulverband e.V.«
Frage 3

Welche spezifische Rolle kommt den Volkshochschulen aus Ihrer Sicht in der geplanten ressortübergreifenden Weiterbildungsstrategie zu, um zur Lösung der Zukunftsaufgaben beizutragen und ihrer Aufgabe als Entwicklungsfaktor für Land und Kommunen gerecht zu werden?


Antwort von »BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN Sachsen« vom 29.04.2024:

Die Finalisierung der ressortübergreifenden Weiterbildungsstrategie ist ein wichtiger Auftrag für die kommende Legislatur. Die Herausforderung besteht darin, konzeptionell sowohl die allgemeine als auch die berufliche Weiterbildung zusammen zu bringen und auch die Durchlässigkeit und Anschlussfähigkeit zwischen den Bereichen zu erhöhen, bei aller Verschiedenheit in den Zielsetzung, den rechtlichen und fördertechnischen Grundlagen. Uns sind im Prozess zwei Aspekte besonders wichtig: Zum einen darf auch in einer Gesamtstrategie die persönliche, soziale, politische und kulturelle Weiterbildung nicht zu kurz kommen oder hinter ökonomischen Gesichtspunkten zurücktreten. Die Volkshochschulen sind als „kommunale Generalisten“ maßgebliche Akteure zur Gewährleistung einer flächendeckenden und bedarfsgerechten Weiterbildungslandschaft im Freistaat Sachsen, was sich in der Abdeckung eines Pflichtangebots auch in der WbFöVO niederschlägt. In einer Gesamtstrategie ist die dergestalt gestärkte allgemeine Weiterbildung nicht weniger bedeutsam für die Entwicklung von Land und Kommunen als die betriebliche oder individuell berufsbezogene Weiterbildung. Zum anderen ist uns BÜNDNISGRÜNEN wichtig, dass in einer Weiterbildungsstrategie die nachholende Bildung einbezogen wird, sowohl der zweite Bildungsweg als auch Grundbildung und Alphabetisierung. Aus unserer Sicht sollten Weiterbildungseinrichtungen, insbesondere die Volkshochschulen, stärker bei der Vorbereitung auf Schulabschlüsse einbezogen werden, ebenso können sie bei der Erprobung und Etablierung von Grundbildungszentren eine maßgebliche Rolle spielen. Teil der Weiterbildungsstrategie sollte zudem die Verabschiedung eines Bildungsfreistellungsgesetz sein.

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