Die Förderung für mietpreisgebundenen Wohnraum wird auch an kommunale Wohnungsunternehmen ausgezahlt. Davon wollen wir Hand in Hand mit den Kommunen mehr Gebrauch machen. Der Ankauf von Belegungsrechten ist mit den Bundesfördermitteln nicht möglich, dafür können aber Landesmittel eingesetzt werden.
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