Wir BÜNDNISGRÜNE setzen uns für einen umfassenden Diskrimminierungsschutz in der sächsischen Verwaltung ein. Mit dem von uns Grünen maßgeblich initiierten Gleichstellungsgesetz sind weitere Schritte für einen umfassenden Gleichstellungsanspruch gegangen worden: Wir haben die Rechte von Gleichstellungsbeauftragen gestärkt. Auch Menschen in den Themenbereichen Inklusion, Schwerbehinderung und Gender-Mainstreaming haben nun Ansprechpersonen. Die Beschwerdestellen nach § 13 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) befürworten wir. Wir setzen uns dafür ein, dass diese Stellen noch bekannter gemacht werden. Damit sich Fachkräfte in der Verwaltung weiterbilden können, stehen entsprechende Schulungs- und Fortbildungsangebte, u.a. im Fortbildungszentrum Meißen, zu Verfügung. Wir möchten, dass solche Fortbildungen insbesondere für Führungskräfte verbindlich sein sollen.
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