»Landesarbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände von Schulen in freier Trägerschaft in Sachsen (LAGSFS)«
Frage 4

Das Versprechen der Sicherstellung der Schulsozialarbeit an allen Oberschulen wurde hinsichtlich freier Oberschulen gebrochen. Wie wollen Sie diese Ungleichheit aufheben und überhaupt die Schulsozialarbeit (für alle Schularten, auch im berufsbildenden Bereich) weiter ausbauen?


Antwort von »BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN Sachsen« vom 26.03.2024:

Schulen in freier Trägerschaft sind ein fester, integraler Bestandteil des sächsischen Bildungssystems. Sie nehmen gesamtgesellschaftliche Aufgaben wahr, profitieren aber nicht in gleichem Maße von staatlichen Förderprogrammen, Projekten und Maßnahmen. Der Teilhabeanspruch im SächsFrTrSchulG muss erweitert und auch gelebt werden. Das zeigt sich gerade am Beispiel der Schulsozialarbeit. Wir BÜNDNISGRÜNE fordern seit dem Start des Landesprogramms die vollständige Finanzierung einer Personalstelle auch an Ober- und Gemeinschaftsschulen in freier Trägerschaft und insgesamt eine angemessene Berücksichtigung der Schulen in freier Trägerschaft bei der Fördermittelvergabe in den Landkreisen und kreisfreien Städten, etwa durch Verteilung der Fördermittel nach Schüler*innenzahl. Sofern Schulen in freier Trägerschaft nicht verbindlich und gleichberechtigt im Landesprogramm berücksichtigt werden, müssen sie einen finanziellen Ausgleich erhalten. Die Förderrichtlinie Schulsozialarbeit soll außerdem einen zweijährigen Bewilligungszeitraum vorsehen und sich an Schul- statt an Kalenderjahren ausrichten, um Konstanz in der Arbeit vor Ort zu ermöglichen und Personalfluktuation einzudämmen. Mit den regionalen Gesamtkonzepten in der Schulsozialarbeit und der Stärkung der Beratungsfunktion des Landesjugendamtes sind Schritte zu einer qualitativen Weiterentwicklung aufgezeigt, weitere müssen folgen, insbesondere mehr Fort- und Weiterbildung sowie Maßnahmen zur Sicherung der Fachstandards, die auch in der Praxis ankommen. Das Gesamtbudget für das Landesprogramm Schulsozialarbeit muss deutlich erhöht werden. Dabei ist und bleibt Schulsozialarbeit eine gesetzlich geregelte Leistung der Jugendhilfe und damit eine kommunale Pflichtaufgabe. Eine Vollfinanzierung der Schulsozialarbeit durch das Land war und ist nicht unser Ziel. Wir drängen darauf, dass sowohl in der örtlichen Jugendhilfeplanung als auch landesseitig bei einem Ausbau der Schulsozialarbeit die tatsächlichen Bedarfe vor Ort stärker berücksichtigt werden, weniger die Schulart oder gar die Trägerschaft einer Schule. Sozialpädagogische Unterstützung an Schulen ist wichtiger denn je. Das gilt auch für berufsbildende Schulen. Wir unterstützen Forderungen nach einer Änderung und einer erhöhten finanziellen Ausstattung der diesbezüglichen Zuweisungsverordnung (BVJZuwVO).

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