»Bündnis Ökolandbau Sachsen«
Frage 9

Neue Gentechniken: Wie stellen sie sicher, dass der Freistaat als Landesbehörde die Freiheiten zwischen Gentechnik-Erzeugnissen und GVO-frei gewährleistet? Setzen sie sich für die Klärung der Patentfrage ein, bevor eine Zulassung verhandelt wird?


Antwort von »BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN Sachsen« vom 01.08.2024:

Wir sind gegen die auf EU-Ebene geplante Deregulierung der „Neuen Gentechnik“ und auch gegen begriffliche Verbrauchertäuschung. Gezielte technologische Veränderungen der DNA von Pflanzen dürfen nicht mit Begriffen wie »Neue Züchtungsformen« verharmlost werden. Gentechnisch veränderte Pflanzen sollten auch künftig als solche gekennzeichnet werden, eine Risikoprüfung durchlaufen und rückverfolgbar sein. Wir wollen an den strengen Zulassungsverfahren und am europäisch verankerten Vorsorgeprinzip festhalten. Die unkontrollierbare Verbreitung muss ausgeschlossen und über eine verbindliche Kennzeichnung die gentechnikfreie Produktion und die Wahlfreiheit der Verbraucherinnen und Verbraucher geschützt werden. Patente auf Pflanzen und Tiere lehnen wir ab. Das sind aber Fragen, die vor allem auf der EU-Ebene geklärt werden müssen. Ausführende Landesbehörden sind am Ende an geltendes EU-Recht gebunden.

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