»Landesfrauenrat Sachsen e.V.«
Frage 6

Werden Sie in der nächsten Legislaturperiode die Prävention Häuslicher Gewalt als inhaltlichen Förderschwerpunkt für die Arbeit der Interventions- und Koordinierungsstellen und der Frauen- und Kinderschutzhäuser setzen und die notwendigen Sach- und Personalmittel zur Verfügung stellen?


Antwort von »BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN Sachsen« vom 09.07.2024:

Ja, werden wir. Denn für uns ist klar, dass wir trotz der bisherigen Erhöhung der finanziellen Mittel hier weiter starken Bedarf zum Ausbau der Förderung haben und sehen auch hier die Umsetzung der Maßnahmen des LAP Istanbul Konvention als Priorität an. Dazu gehört die notwendige Finanzierung im nächsten Doppelhaushalt. Deshalb wollen wir im Bereich der Prävention insbesondere folgendes: Durch eine Öffentlichkeitskampagne soll über die Anforderungen der Umsetzung der Istanbul-Konvention breit informiert werden. Somit soll aktiv zur Aufklärung über geschlechtsspezifische Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt beigetragen werden. Ein Unterstützungsangebot für Lehrkräfte in Bildungseinrichtungen, Sport, Kultur und Freizeiteinrichtungen sowie der Aus- und Fortbildung aller Berufsgruppen (schulartübergreifend) soll Sicherheit im Umgang mit rechtlichen Sachverhalten von häuslicher und geschlechtsbezogener Gewalt geben. In den schulischen Einrichtungen sollen die präventiven Bildungsangebote für Kinder, Jugendliche und Erwachsene konzeptionell weiterentwickelt und optimiert werden. Die schulische Präventionsarbeit soll dabei durch regionale Hilfsangebote und Schutznetzwerke öffentlicher Einrichtungen und Organisationen unterstützt werden. Insgesamt sollen bestehende Lücken in den Aus-, Fort- und Weiterbildungsinhalten in den relevanten Berufsgruppen überprüft und geschlossen werden. Darüber hinaus sollen ausreichend Beratungs- und Behandlungsangebote für Gewaltausübende aller Altersgruppen zur Verfügung stehen und Ziele zur Arbeit mit Täterinnen und Tätern evaluiert und formuiert werden. Im Sinne der Istabul-Konvention sollen zur Prävention aller Formen von Gewalt landesweit in Schutzeinrichtungen Gewaltschutzkonzepte fortgeschrieben oder entwickelt und umgesetzt werden. So sollen auch in den Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes und in kommunalen Gemeinschaftsunterkünften Asylsuchende vor geschlechtsspezifischer Gewalt geschützt werden, indem Gewaltschutzkonzepte berücksichtigt werden. Die Hochschulen sollen darüber hinaus den Schutz vor geschlechtsspezifischer Gewalt gegen Frauen in den Gleichstellungskonzepten integrieren und wirksam umsetzen. Darüber hinaus setzen wir uns weiterhin für eine steigende Finanzierung der Schutzeinrichtungen und der Beratungsstellen ein, um hier Überlastung zu vermeiden und eine ausreichende Personalstruktur sicher zu stellen.

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