»NADIS – Netzwerk für eine Antidiskriminierungskultur in Sachsen«
Frage 6

Wie werden Sie Aspekte des Diskriminierungsschutzes im Sächsischen Vergabegesetz sowie in Förderrichtlinien und Ausschreibungen verankern?


Antwort von »BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN Sachsen« vom 22.07.2024:

Die öffentliche Hand muss mit gutem Beispiel vorangehen. Wir setzten uns dafür ein, dass der Freistaat auch bei der Vergabe öffentlicher Aufträge an Dritte die eigenen Standards einfordert. Im Zusammenhang damit sind Tariftreue, Frauenförderung und Verhinderung der Benachteiligung gemäß AGG Kriterien die bei der Vergabe öffentlicher Aufträge strategisch genutzt werden sollen. Wir stärken die vorrangige Vergabe von Aufträgen an Inklusionsbetriebe und Behindertenwerkstätten. Gleichzeitig setzen wir uns dafür ein, dass die Beschäftigungsbedingungen verbessert werden. Unternehmen, die § 154 SGB IX (Beschäftigung schwerbehinderter Menschen) erfüllen, sollen vorrangig bei der Auftragsvergabe berücksichtigt werden. Die Vergabe von Fördermitteln soll entsprechend EU Kriterien Diskriminierungsfreiheit gewährleisten und insbesondere die Barrierefreiheit für Menschen mit Behinderungen bei der gesamten Vorbereitung und Umsetzung der Programme berücksichtigen. Dabei ist für uns wichtig, auf messbare Daten zurückzugreifen, die Fördermittelempfänger*innen bürokratiearm erheben können bzw. bereits dokumentieren, damit das Kriterium nicht zum zahnlosen Papiertiger wird. Als BÜNDNISGRÜNE setzen wir uns für eigenes Landes-Antidiskriminierungsgesetz ein, das Bereiche landesrechtlicher Zuständigkeit regelt.

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