BÜNDNISGRÜNES Anliegen ist es, dass der Freistaat die Kommunen bei der Erfüllung dieser Aufgabe weiter unterstützt. Die pauschale Ausreichung von Geldern kann eine sachgemäße und rechtskonforme Gewässerunterhaltung allerdings nicht sicherstellen. Die Mittelausreichung soll daher mit einer entsprechenden fachlichen Begleitung verbunden sein. Die finanziellen Hilfen für die Kommunen zur Gewässerpflege an Gewässern II. Ordnung beabsichtigen wir zu verstetigen und dabei die Kommunen bei der Entwicklung und Umsetzung von Maßnahmen, die den ökologischen Zustand der Gewässer verbessern, fachlich zu beraten und zu unterstützen.
Nachhaltiger Schutz vor Wetterextremen – Starkregen wie auch Dürre – erfordert, die gesamte Fläche in den Blick zu nehmen. Um Gewässerschutz und -unterhaltung in einer hohen ökologischen Qualität überall in Sachsen abzusichern, streben wir BÜNDNISGRÜNE flächendeckende Zusammenschlüsse von Kommunen in Gewässerunterhaltungsverbänden an. Ihnen wollen wir im Zusammenspiel mit den von uns eingeführten Gewässerunterhaltungsberater*innen einen Instrumentenkoffer für gewässerkonforme Nutzungsformen, Möglichkeiten zum Flächentausch sowie Ausgleichsflächen an die Hand geben. Wo es möglich ist, werden wir Bäche und Flüsse auch in Städten offenlegen und renaturieren.
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