Wir BÜNDNISGRÜNE wollen die prekäre Einkommenssituation insbesondere von soloselbständigen Künstler*innen und Kulturschaffenden verbessern. Mit der Regierungskoalition haben wir deshalb dafür gesorgt, dass der „Kulturdialog“ mit dem Schwerpunkt faire Vergütung gestartet wird. Auf Grundlage der von den Kulturverbänden vorgelegten Honorarempfehlungen werden wir den Prozess weiter vorantreiben und den Einstieg in eine faire Kulturförderung des Freistaates Sachsen unverzüglich ab 2025 angehen. Es braucht verbindliche Fördervoraussetzungen für Honoraruntergrenzen in den Richtlinien der Landeskulturförderung sowie Vorgaben für Staatsverwaltung und Staatsbetriebe für die Auftragsvergabe. Inzwischen hat die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien Honoraruntergrenzen in der Bundeskulturförderung eingeführt. Zusammen mit Fördervoraussetzungen des Freistaates hat dies Signalwirkung auch für die kommunale Ebene und stärkt dort die Antragstellenden und die Fachbeirät*innen in den Kulturräumen.
Damit eine Umsetzung auf der kommunalen Ebene ermöglicht wird, braucht es eine Verständigung über praktikable Regelungen hinsichtlich Verbindlichkeit und Kontrolle im Förderverfahren und über die notwendige Erhöhung der Kulturraummittel durch den Freistaat und die kommunale Seite. Die Anhebung der Kulturraummittel ermöglicht auch eine tarifgerechte Bezahlung und qualifikationsadäquate Eingruppierung des Personals in Kultureinrichtungen verschiedener Sparten. Wir wollen den Einstieg in die faire Bezahlung mit einer Wirkungsanalyse für die verschiedenen Förderinstrumente begleiten und den landesweiten Dialogprozesses mit den Kulturschaffenden fortsetzen.
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