»Landeskonferenz Hochschulsport Sachsen e.V.«
Frage 1

1. Welche Maßnahmen ergreifen Sie, um die Qualifikation und die Qualität des Personals im Hochschulsport zu halten bzw. zu fördern?


Antwort von »BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN Sachsen« vom 23.07.2024:

Uns ist die Förderung der sportlichen Betätigung der Studierenden und Mitarbeitenden ein besonderes Anliegen. Die Förderung der sportlichen Betätigung der Studierenden ist gesetzliche Aufgabe der Hochschulen. Zur Aufgabenerfüllung steht ihnen ein Globalbudget zur Verfügung. Die Ausreichung der zur Verfügung stehenden Mittel gestalten die Hochschulen autonom. Es kann aber keine politische Priorisierung von gesetzlichen Aufgaben vorgenommen werden. Wir werden uns daher weiterhin für aufgabengerechte Zuwendungen an die Landeskonferenz Hochschulsport e.V. starkmachen, um den Hochschulsport zu stärken und die wichtige Arbeit der Landeskonferenz abzusichern. Wir wissen und erkennen wertschätzend an, dass ein großer Anteil der Sportkurse von studentischen Übungsleitenden betreut und begleitet werden. Ohne ehrenamtlich Engagierte wäre die Vielfalt an Kursen überhaupt nicht möglich. Umso mehr muss die kontinuierliche Qualifizierung der Übungsleitenden sichergestellt werden. In Umsetzung des Koalitionsvertrages startet ab diesem Sommersemester der Studiengang „berufsbegleitender Zertifikatskurs Trainer*in» an der Universtät Leipzig. Der Kurs richtet sich primär an hauptamtliche/ berufstätige Trainer*innen im Nachwuchsleistungssport. Damit stärken wir die akademische Ausbildung von Trainer*innen. Wir haben in dieser Legislaturperiode das Programm »Ehrenamt stärken im Sport« für den Breitensport auf den Weg gebracht. Damit können Übungsleiterinnen und -leiter sowie Trainerinnen und Trainer von Vereinen, die im Sächsischen Landessportbund organisiert sind, teilweise die Kosten für die Lizenzgebühren erstattet erhalten. Das möchten wir gern fortsetzen. Grundsätzlich setzen wir uns dafür ein, dass Ehrenamt die Wertschätzung erhält, die es verdient. Deshalb setzen wir uns für Bildungsfreistellung in Sachsen ein. Auch weitere Vergünstigungen, wie z.B.: ermäßigte Eintrittspreise, kostenlose Nutzung des ÖPNV, Parkausweise, ggf gekoppelt an Dauer des Ehrenamtes, müssen diskutiert werden.

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