»Graswurzelbündnis "Die bessere Kita"«
Frage 3

In welchem Umfang beabsichtigen Sie, die Ausfallzeiten – Urlaub, Krankheit, Weiterbildung – im Personalschlüssel zu berücksichtigen? Bis wann und in welchen Schritten planen Sie die Umsetzung?


Antwort von »BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN Sachsen« vom 24.07.2024:

In unserem Stufenplan bis 2035 zur Verbesserung der Fachkraft-Kind-Relation sollen in jedem Fall die Ausfallzeiten aufgrund Urlaub, Krankheit und Weiterbildung stärker berücksichtigt werden (bis zu einem Umfang von 20 Prozent der Bruttoarbeitszeit), ebenso wie die Erhöhung der Vor- und Nachbereitungszeit (für mittelbare pädagogische Tätigkeiten) und die Anrechnung der Praxisanleitung (siehe Frage 5). Die Entscheidung darüber, wann welcher Schritt möglich ist, sollte aus unserer Sicht in Abstimmung mit Kita-Fachverbänden, Trägern, Leitungs- und Fachkräften entschieden werden, zunächst für den Doppelhaushalt 2025/26. Der Umfang möglicher Qualitätsverbesserungen ist auch davon abhängig, wie groß die „demografische Rendite“ ausfällt. Wir setzen uns ferner dafür ein, dass auch künftig Bundesmittel (wie zuletzt aus dem Kita-Qualitätsgesetz) primär für eine Verbesserung der Personalsituation genutzt werden. Dabei ist der Hort, ggf. unter Nutzung von Landesmitteln, ebenso wie die Kindertagespflege stets gleichberechtigt zu berücksichtigen.

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