»Sächsische Studentenwerke«
Frage 3

Welche Notwendigkeit sieht Ihre Partei für die Unterstützung des laufenden Betriebs von Verpflegungseinrichtungen sowie die Umsetzung der im Hochschulgesetz ermöglichten langfristigen Finanzierungsvereinbarungen mit den Studentenwerken, und wie will sie diese umsetzen?


Antwort von »BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN Sachsen« vom 29.07.2024:

Es war uns schon in den Koalitionsverhandlungen 2019 ein Anliegen, den Studentenwerken verlässliche Planbarkeit durch den Abschluss von mehrjährigen Finanzierungsvereinbarungen zu garantieren. Mit einer erneuten Regierungsbeteiligung setzen wir uns tatkräftig für dessen Realisierung ein. Ein Vertragswerk, wie die Zuschussvereinbarung mit den Hochschulen, als langfristige Vereinbarung, kann hierfür als gelungenes Beispiel genannt werden. Es ist uns bewusst, dass insbesondere der laufende Betrieb der Verpflegungseinrichtungen ein Geschäftsbereich ist, der verlässlicher Zuschüsse bedarf und durch die erzielten Umsätze allein nicht aufrechtzuerhalten oder in gleichbleibend sozial-ausgewogener Preisgestaltung, umsetzbar ist. Die Mensen sind auch erheblichen Beeinträchtigungen durch äußere, nicht zu steuernden, Einflüssen ausgesetzt. Dies hat sich in den letzten Jahren geballt durch die Auswirkungen der Corona-Pandemie, der Inflation, der Energiepreissteigerungen aufgrund des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine und auch den Fachkräftemangel gezeigt. Dafür bedarf es nicht nur der Gewährträgerschaft des Freistaates zur Kompensation, sondern auch flankierender Maßnahmen in der Ausgestaltung der Wirtschaftsführung. Wir treten jederzeit für eine aufgabengerechte Finanzierung der Studentenwerke ein.

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