Falls kein Gesetz zum Ausschluss von Schöff*innen mit religiös konnotierter Bekleidung geplant ist: Welche Aktionen bzw. wie werden Sie deutlich machen, dass erkennbare Religiosität einer neutralen Amtsführung nicht widerspricht?
Antwort von »BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN Sachsen« vom 17.07.2024:
Wir BÜNDNISGRÜNE setzen uns für eine plurale Gesellschaft ein, in der alle Menschen ihre Religion frei ausüben können. Die Freiheit der Reiligionsausübung ist grundrechtlich geschützt und kein Anhaltspunkt, an der Neutralität einer Person zu zweifeln.
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