»LandesElternRat Sachsen«
Frage 7

7. Welche konkreten Maßnahmen planen Sie, um Schulen in freier Trägerschaft bei den Ausgaben für Infrastruktur und Ausstattung zu berücksichtigen und welche konkreten Anpassungen streben Sie zur Stärkung der demokratischen Mitwirkung von Eltern und Schülern an?


Antwort von »BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN Sachsen« vom 24.07.2024:

Schulen in freier Trägerschaft sind ein fester, integraler Bestandteil des sächsischen Bildungssystems. Sie nehmen gesamtgesellschaftliche Aufgaben wahr, profitieren aber nicht in gleichem Maße von staatlichen Förderprogrammen, Projekten und Maßnahmen. Der Teilhabeanspruch im Gesetz über Schulen in freier Trägerschaft muss erweitert und auch mit Leben gefüllt werden. Wir BÜNDNISGRÜNE fordern eine angemessene Berücksichtigung freier Schulen bei der Fördermittelvergabe, etwa durch Verteilung nach Schüler*innenzahl bzw. -anteilen. Sofern Schulen in freier Trägerschaft nicht verbindlich und gleichberechtigt berücksichtigt werden, müssen sie einen finanziellen Ausgleich über den Schülerausgabensatz erhalten. Bei Fort- und Weiterbildungsangeboten des Freistaates funktioniert eine quotierte Platzanzahl für Lehrkräfte von Schulen in freier Trägerschaft bereits gut; in der Schulsozialarbeit hingegen wird an Oberschulen in freier Trägerschaft nach wie vor keine Stelle voll finanziert, obwohl dies für Oberschulen in öffentlicher Trägerschaft in der zugehörigen Förderrichtlinie festgeschrieben ist. In der Schüler*innen- und Elternmitwirkung haben die gesetzlichen Gremien längst Tatsachen geschaffen und Schüler*innen und Eltern freier Schulen selbstverständlich in ihre Arbeit einbezogen. Wir unterstützen eine Klarstellung im Schulgesetz oder im Gesetz über Schulen in freier Trägerschaft, dass die Mitwirkung von Schüler*innen und Eltern an freien Schulen ebenso gewollt und notwendig ist wie an Schulen in öffentlicher Trägerschaft. Die gemeinsame Verantwortung von Eltern und Schule für die Erziehung und Bildung der Schüler*innen ist aus unserer Sicht unabhängig von der Trägerschaft der Schule gegeben. Gleiches gilt für das Recht der Schüler*innen auf Beteiligung bei allen sie betreffenden Angelegenheiten.

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