»Wasserkraftverband Mitteldeutschland e.V.«
Frage 6

Wie sieht Ihre Partei die Balance zwischen strengen Umweltvorschriften und der langfristigen Wirtschaftlichkeit des Anlagenbetriebs angesichts der steigenden und kostenintensiven ökologischen Auflagen, insbesondere für den Fischschutz bei Wasserkraftanlagen?


Antwort von »BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN Sachsen« vom 11.07.2024:

Zu der notwendigen Balance zwischen Ökologie und Wirtschaftlichkeit kommt hinzu, dass wir BÜNDNISGRÜNE auf Bundesebene erreicht haben, dass gemäß §2 EEG die nachhaltige Stromerzeugung aus Erneuerbaren Energien im überragenden öffentlichen Interesse liegt und der öffentlichen Sicherheit dient. Die Landratsämter, die in der Vergangenheit die Wasserkraft in Sachsen an verschiedener Stelle sehr restriktiv behandelt haben, müssen dieses überragende öffentliche Interesse nunmehr berücksichtigen. Das heißt nicht, dass es einen absoluten Vorrang der erneuerbaren Energien gibt und alle anderen Schutzinteressen keine Rolle mehr spielen. Das Wasserhaushaltsgesetz und die Wasserrahmenrichtlinie der EU sind nicht außer Kraft gesetzt, auch nicht die Prüfungs- und Genehmigungsvorgaben. Das Ermessen der zuständigen Behörden muss jedoch das überragende öffentliche Interesse bei der Abwägung maßgeblich berücksichtigen. Wir drängen darauf, dass die bearbeitenden Fachbehörden Zielkonflikte nicht als Verhinderungsgrund betrachten, sondern nach Lösungen für diese Konflikte suchen.

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