»NADIS – Netzwerk für eine Antidiskriminierungskultur in Sachsen«
Frage 4

Welche Schritte planen Sie, um die Schutzgebote und weiterführenden Handlungsmöglk. wie Positive Maßnahmen, die im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz angelegt sind, in den Landesverwaltungen umzusetzen und wie werden Sie die Arbeit der internen AGG-Beschwerdestellen weiter verankern und evaluieren?


Antwort von »BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN Sachsen« vom 22.07.2024:

Als BÜNDNISGRÜNE setzen wir uns für die konsequente Umsetzung der im Allgemeinen Gleichbehandlugnsgesetz angelegten Schutzgebote und weiterführenden Handlungsmöglichkeiten in der Landesverwaltung ein. Die bisher bestehenden rechtlichen Möglichkeiten reichen häufig nicht aus, um sich gegen innerbehördliche Diskriminierungen zu wehren. Unser Leitbild ist hierbei die Förderung von Diversität und das Ermöglichen einer Kultur der Wertschätzung von Vielfalt. Ausgehend von einem Evaluierungsprozess sollte die Arbeit der AGG-Beschwerdestelle weiter verankert und verbessert werden. Das Verbesserungspotential sehen wir insbesondere bei Fragen der Erreichbarkeit, Barrierefreiheit, Doppelmandatierung und der internen Verfahrensabläufe. In der laufenden Legislaturperiode konnten wir als großen Erfolg das Frauenförderungsgesetz aus dem Jahr 1994 endlich durch das sächsische Gleichstellungsgesetz ablösen und zahlreiche Regelungen verankern, die unmittelbarer geschlechtsbezogener Diskriminierung entgegenwirken. Zum Ausgleich struktureller Diskriminierungen braucht es zusätlich auch positive Maßnahmen, um eine vollständige und effektive Chancengleichheit für alle Mitglieder der Gesellschaft zu erreichen. Im Bewerbungsverfahren setzen wir uns für eine flexible Quotenregelungen und eine bevorzugte Einstellung von benachteiligten Personengruppen ein. Während des Beschäftigungsverhältnisses braucht es Mentoring-Programme für strukturell diskriminierte Personengruppen und Fortbildungen, um die interkulturellen Kompetenzen aller Beschäftigten zu fördern.

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