»Transparency International Deutschland e.V.«
Frage 5

Karenzzeiten: Werden Sie sich für eine Karenzzeit von 36 Monaten nach Ausscheiden aus einem öffentlichen Amt einsetzen, während der eine Pflicht zur schriftlichen Anzeige der geplanten Aufnahme einer Erwerbstätigkeit außerhalb des öffentlichen Dienstes erforderlich ist?


Antwort von »BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN Sachsen« vom 22.07.2024:

Eine Karenzzeit bei Mitgliedern der Staatsregierung ist essentiell um die Verquickung von privaten und öffentlichen Interessen zu vermeiden. Durch BÜNDNISGRÜNE Regierungsbeteiligung konnten wir das erste Karenzzeitgesetz im Freistaat umsetzen, sodass in den ersten 12 Monaten nach Ausscheiden aus einem öffentlichen Amt eine entsprechende Anzeigepflicht besteht. Wir werden uns dafür einsetzen diese Pflicht auf 36 Monate zu erweitern, um den »Drehtür-Effekt« von Mitgliedern der Staatsregierung in Unternehmen und Interessensgruppen effektiver zu verhindern.

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