Gefangene haben die Möglichkeit, eine externe Rechtsberatung herbeizuziehen. Dies soll natürlich auch weiterhin möglich sein. Beschwerden und Bitten oder sonstige Anliegen können über die jeweiligen Anstaltsleiter*innen quasi jederzeit geäußert werden. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, einen Antrag auf gerichtliche Entscheidung oder Beschwerde zur Prüfung beim Ministerium zu stellen. Außerdem können sich Inhaftierte an die jeweiligen JVA-Beiräte wenden, deren Kontaktdaten öffentlich in den Gebäuden aushängen.
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