»Länger Gemeinsam Lernen - Gemeinschaftsschule in Sachsen e.V.«
Frage 2

Sind Sie bereit, das Schulgesetz erneut zu ändern, um das längere gemeinsame Lernen in Sachsen zu stärken? (Bitte begründen bzw. weiter erläutern)


Antwort von »BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN Sachsen« vom 11.06.2024:

Ja. Wir BÜNDNISGRÜNE wollen insbesondere die Zügigkeit von Gemeinschaftsschulen und Oberschulen+ anpassen (§ 4a Abs. 3 SächsSchulG), um mehr Schulen des längeren gemeinsamen Lernens zu ermöglichen (siehe auch Fragen 3 und 4). Alternativ müssten die Ausnahmefälle in § 4a Abs. 5 umfassender und gezielter als bisher für die Ermöglichung von Gemeinschaftsschulen genutzt werden, etwa durch Anerkennung einer überregionalen Bedeutung der Schule oder aus besonderen pädagogischen Gründen. Von den Vorgaben zur Zügigkeit abgesehen setzt das Schulgesetz aus unserer Sicht einen guten Rahmen für das längere gemeinsame Lernen – Weiterentwicklungsbedarf besteht aus unserer Sicht umso mehr in der Schulordnung (siehe auch Frage 5).

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