»PETA Deutschland e.V.«
Frage 1

Tierschutz-Verbandsklage Bundesländer wie Berlin und Baden-Württemberg haben das Tierschutz-Verbandsklagerecht eingeführt. Wird sich Ihre Partei dafür einsetzen, in Sachsen ebenfalls ein Verbandsklagerecht für anerkannte Tierschutzorganisationen einzuführen?


Antwort von »BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN Sachsen« vom 24.07.2024:

Wir streben ein Verbandsklagerecht für anerkannte Tierschutzorganisationen in Sachsen an, wie es dieses in vielen anderen Bundesländern bereits gibt. Dadurch sollen Vereine und Verbände die Befugnis erhalten, gegen Rechtsverletzungen zu klagen, welche die Allgemeinheit betreffen und so die Interessen im Sinne des Tierschutzes, wie bereits auch im Umwelt- und Naturschutz, deutlich besser vertreten werden. Tiere sind fühlende Wesen. Für uns BÜNDNISGRÜNE gehört der Schutz von Tieren zu unserer DNA. Wir setzen uns für eine konsequente Umsetzung des grundgesetzlich verankerten Tierschutzes ein. Denn immer noch leiden viele Tiere unter Haltungsbedingungen, die sich nicht am natürlichen Verhalten der jeweiligen Tierart orientieren. Für deren Rechte und deren Schutz kämpfen wir weiter an der Seite von Umwelt- und Tierschutzorganisationen. Und wir BÜNDNISGRÜNEN setzen uns auch dafür ein, dass Veterinärämter personell besser ausgestattet werden, so dass Tierschutzverstöße in der Tierhaltung, der Tierzucht und bei Tiertransporten geahndet und entsprechende Kontrollen durchgeführt werden können. Die Stelle einer/eines Tierschutzbeauftragten, die wir für Sachsen erreicht haben, wollen wir für die Zukunft absichern sowie ausreichend personell und sachlich ausstatten. Über die Sanktionsmöglichkeiten bei Verstößen sehen wir Gesprächsbedarf.

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