»Landesarbeitsgemeinschaft Freiwilligendienste in Sachsen«
Frage 4

Würde sich Ihre Partei für den Zugang zur Ausbildung zum*zur Sozialassist*in für Hauptschüler*innen einsetzen, wenn sie vorher einen Freiwilligendienst geleistet haben?


Antwort von »BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN Sachsen« vom 17.07.2024:

Wir BÜNDNISGRÜNE wollen möglichst viele junge, motivierte Menschen für eine Ausbildung im Sozial- und Erziehungsdienst gewinnen und vielfältige Zugangswege in die Ausbildung für verschiedene Zielgruppen öffnen. Die Ausbildung zur/zum Sozialassistent*in ist anspruchsvoll und entspricht im Deutschen Qualifikationsrahmen (DQR) Niveau 4 – der Hauptschulabschluss der Niveaustufe 2. Insofern würde nach diesem Vorgehen der Freiwilligendienst einer Qualifikationsstufe laut DQR entsprechen. Da, wie unter 3. bereits ausgeführt, die Erfahrungen, erworbenen Kompetenzen und Lerninhalte aus einem Freiwilligendienst nicht generalisiert werden können, stehen wir einer grundsätzlichen Öffnung der zweijährigen Ausbildung zur/zum Sozialassistent*in für Bewerber*innen mit Hauptschulabschluss skeptisch gegenüber. Jedoch gab es bis vor einigen Jahren die dreijährige Ausbildung zur/zum Sozialassistent*in für Bewerber*innen mit Hauptschulabschluss. Der Neuauflage eines solchen Modells stehen wir offen gegenüber, auch in Kombination mit einer (teilweisen) Anrechnung eines absolvierten Freiwilligendienstes, z.B. für eine Verkürzung auf 2 ½ Jahre. Dessen unbenommen werben wir für eine umfassende Dokumentation der erworbenen Kompetenzen und Lerninhalte am Ende eines Freiwilligendienstes, auch um ggf. über einen anderen Weg bzw. in einer anderen Fachrichtung zunächst einen Berufsabschluss zu erwerben, bei dem zugleich der Realschulabschluss zuerkannt werden kann.

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