»Initiative sächsiche Katzenverordnung«
Frage 4

Gemeindeverwaltungen und auch die Fundtierdienstleister der Gemeindeverwaltungen lehnen häufig die Anerkennung von freilebenden Katzen als Fundtiere ab. Wie schätzen Sie die Notwendigkeit eines Fundtiererlasses ein?


Antwort von »BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN Sachsen« vom 24.07.2024:

Wir setzen uns seit vielen Jahren dafür ein, dass Tierschutz gerade auf der kommunalen Ebene einen höheren Stellenwert bekommt. Wir erleben immer wieder, dass Tierschutz oder der Umgang mit freilebenden Katzen nicht auf tierschutzrechtlicher Grundlage diskutiert wird, sondern auf Grundlage von Abwehr von Gefahrensituationen, wie dies in Polizeiverordnungen geregelt ist. Wir setzen uns weiterhin dafür ein, dass Entscheidungen im Sinne des Tierschutzes getroffen werden. Freilebende Katzen z.B. sind nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts Fundtiere. Und für die Unterbringung und Versorgung von Fundtieren sind die Kommunen zuständig. Wir erleben immer wieder, dass Kommunen dies nicht entsprechend beachten. Wir nehmen oft wahr, dass Tierheime Probleme haben, ihre Kosten, die ihnen durch Fundtiere entstehen, bei den Kommunen geltend zu machen. Um Tierheime hier besser zu unterstützen, ist nach unserer Sicht ein Fundtiererlass sehr sinnvoll.

zurück



Impressum