Es ist wichtig, dass Teilhabeleistungen und Maßnahmen der Eingliederungshilfe zeitnah und richtig ermittelt werden. Die bestehenden Problemlagen wollen wir beseitigen, damit die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen verbessert wird. Dafür ist ein fortlaufender Dialog zwischen Trägern der Eingliederungshilfe und dem Sächsischen Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt notwendig. Ziel muss es sein, dass Prozesse verbessert, Anträge leicht verständlich und zugänglich sowie genügend Fachkräfte vorhanden sind.
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