»Zenrum für selbstbestimmt Leben Sachsen e.V.«
Frage 3

Werden Sie das Sächsische Inklusionsgesetz novellieren und im Zuge dessen auf den Kommunalbereich ausweiten? Wie sieht das Beteiligungsverfahren dazu aus und was sind aus Ihrer Sicht die wichtigsten Eckpunkte der Überarbeitung?


Antwort von »BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN Sachsen« vom 18.07.2024:

Ja, wir BÜNDNISGRÜNE wollen das Sächsische Inklusionsgesetz novellieren und auf den Kommunalbereich ausweiten. Unser Ziel ist ein inklusives Sachsen, in dem jeder Mensch selbstbestimmt und vollständig am gesellschaftlichen Leben teilnehmen kann. Beteiligungsverfahren: - Einbindung von Selbstvertreter*innen und Organisationen: Wir werden im Anhörungsverfahren Selbstvertreter*innen und ihre Organisationen einbeziehen, um ihre Erfahrungen und Expertise zu nutzen. - Schulungen: Alle Beschäftigten in der Verwaltung sollen verpflichtende Weiterbildungen zu Vielfalt, Inklusion, Barrierefreiheit und Ableismus erhalten. Wichtige Eckpunkte der Überarbeitung: - Umfassende Barrierefreiheit: Wir wollen die Barrierefreiheit in öffentlichen Gebäuden und im digitalen Bereich (Webseiten und Anträge) sicherstellen. - Anreize für Kommunalverwaltungen: Kommunalverwaltungen sollen Anreize erhalten, inklusiver zu werden. - Einrichtung von Beiräten und Beauftragten: Wir fördern die Einrichtung von Beiräten und Selbstvertretungen in allen Landkreisen und Kommunen sowie die Ernennung von hauptamtlichen Beauftragten für Inklusion. - Gleiche Chancen und Lebensbedingungen: Barrierefreiheit soll auch auf kommunaler Ebene umgesetzt werden, um gleiche Chancen und Lebensbedingungen für Menschen mit Behinderungen in ganz Sachsen zu gewährleisten. - Enge Zusammenarbeit: Wir setzen auf eine enge Zusammenarbeit mit der kommunalen Ebene und unterstützen sie bei der Umsetzung von Barrierefreiheit und Inklusion in allen Lebensbereichen. Durch diese Maßnahmen wollen wir sicherstellen, dass das Sächsische Inklusionsgesetz zeitgemäß ist und die Teilhabe aller Bürger*innen ermöglicht.

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