Die jetzigen Vorgaben werden der hohen Bedeutung der direktdemokratischen Elemente nicht gerecht. Die notwendigen Veränderungsprozesse, vor denen wir stehen, können auch von neuen Ideen der Bürger*innen profitieren. Als BÜNDNISGRÜNE wollen wir die Voraussetzungen dafür schaffen, dass diese Ideen auch über Volksanträge und Volksbegehren besser umgesetzt werden können.
Wir wollen die Volksgesetzgebung vereinfachen, indem die Quoren, die in der Verfassung festgelegt sind, gesenkt werden. Ein Volksantrag soll mindestens von 0,6 vom Hundert der Zahl der bei der letzten Landtagswahl Wahlberechtigten unterstützt werden (derzeit mind. 40.000 Stimmberechtigte). Ein Volksbegehren oder Volksentscheid soll dann stattfinden, wenn 6 vom Hundert der Zahl der bei der letzten Landtagswahl Wahlberechtigten dies unterstützen (derzeit mind. 450.000, jedoch nicht mehr als 15 vom Hundert). Zudem sollen mindestens 20 Prozent der Stimmberechtigten zugestimmt haben müssen, damit das Gesetz als beschlossen gilt.
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