Die Möglichkeit zur Erhebung von Straßenausbaubeiträgen ist grundsätzlich Bestandteil der Finanzautonomie der Kommunen und damit des kommunalen Selbstverwaltungsrechts. Wir wollen die Finanzautonomie der Kommunen stärken, indem wir die faktische Erhebungspflicht im Falle von Haushaltsnotlagen abschaffen.
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