Die landesrechtliche Regelung zur Kommunalen Wärmeplanung wird aktuell mit Hochdruck in der sächsischen Staatsregierung unter Federführung des Sächsischen Staatsministeriums für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft und unter Einbeziehung aller relevanten Akteure erarbeitet. Der Zeitpunkt der Umsetzung ist abhängig davon, ob alle Ministerien, inklusive der Staatskanzlei dann willig sind, mitzuwirken. Insbesondere der Bereich des staatlichen Immobilien- und Baumanagements, das dem Finanzministerium unterstellt ist, ist von besonderer Bedeutung. Beharrungskräfte sind hier stark - es braucht ein gemeinsames politisches Verständnis und einen gemeinsamen Willen.
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