»Hausärzteverband Sachsen«
Frage 3

»Angemessene Vergütung« Im § 72 SGB V wird eine angemessene Vergütung für ärztliche Leistungen vorgeschrieben. Ein Hausbesuch wird derzeit mit 24,36 € (+ 3,07€ Anreisepauschale) vergütet. Entsprechen die derzeitigen Honorarhöhen generell aus Ihrer Sicht dieser gesetzlichen Weisung?


Antwort von »BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN Sachsen« vom 17.05.2024:

Diese Frage bezieht sich auf Bundesrecht. Wir gehen davon aus, dass die von der Selbstverwaltung im Bewertungsausschuss vereinbarten Vergütungen sachgerecht kalkuliert wurden. Sollte dies nicht der Fall sein, wäre es Aufgabe der Kassenärztlichen Bundesvereinigung auf diesen Mangel hinzuweisen und mit dem GKV-SV Anpassungen der Vergütung zu vereinbaren.

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