Diese Frage bezieht sich auf Bundesrecht.
Wir gehen davon aus, dass die von der Selbstverwaltung im Bewertungsausschuss vereinbarten Vergütungen sachgerecht kalkuliert wurden. Sollte dies nicht der Fall sein, wäre es Aufgabe der Kassenärztlichen Bundesvereinigung auf diesen Mangel hinzuweisen und mit dem GKV-SV Anpassungen der Vergütung zu vereinbaren.
zurück